News - Verkaufsoffener Sonntag abgesagt
[lastModified datum=“30.08.2020″ zeit=“08:48″]

Oberverwaltungsgericht Münster gibt Eilantrag von Verdi statt

Münster, Bad Salzuflen, Lemgo – 28.08.2020 – 16:25 Uhr – Update 20.08.2020 – 08.48 Uhr
Wochenende sollten in den westfälischen Städten Bad Salzuflen und Lemgo verkaufsoffene Sonntage stattfinden. Doch daraus wird leider nichts. Auch die folgenden Shopping-Sonntage im September wurden vom Oberverwaltungsgericht gekippt.

Trotz Sondererlass vom Wirtschaftsministerium NRW – Gerichtet verbietet anlasslose Shopping-Sonntage in Westfalen

Dabei hatten sich die Städte Bad Salzuflen und Lemgo streng an die gelockerten Regelungen vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen gehalten. So sollten die verkaufsoffenen Sonntage am 30. August, 13. September, 27. September und 11. Oktober in Bad Salzuflen und am 30. August, 18. Oktober, 6. Dezember und 27. Dezember 2020 in Lemgo den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenwirken und wieder mehr Menschen und Umsatz in die Städte bringen.

Weitere verkaufsoffene Sonntage am 30.8.2020 in und um NRW

Wie das OVG Münster am heutigen Freitagnachmittag mitteilte „seien die Verordnungen nach dem gebotenen strengen Maßstab für die Aussetzung von Rechtsnormen offensichtlich rechtswidrig und nichtig. Sie würden dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag, der ein Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes gewährleiste und für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiere, zweifelsfrei nicht gerecht.“

Schutz der Arbeitnehmer am arbeitsfreien Sonntag hat höchste Priorität

Weiterhin argumentiert das OVG Münster in Anbetracht des Schutzes der Arbeitnehmer und Angestellten:
„Während den geltend gemachten Gefährdungen von Einzelhandelsstrukturen zielgerichteter auf andere Weise grundsätzlich an Werktagen begegnet werden könne, habe der Schutz des grundsätzlich arbeitsfreien Sonntags gerade angesichts der in der noch nicht überwundenen Corona-Krise zunehmend erfolgten Verwischung von Alltagsrhythmen weiterhin besonderes Gewicht.“

Quelle:
Pressemitteilung des OVG vom 28.08.2020